Hier finden Sie einen Auszug aus unseren AGB´s, im Bezug auf die von uns angeboten Stornofristen. Die vollständigen Angaben zu unserer AGB´s finden Sie unter Unsere AGB´s.)

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Genussreisen an Stelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:

Bei Flugreisen:

  • bei Stornierung bis 30. Tage vor Reisebeginn                                   60 %,
    ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn                                    70 %,
    ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn                                      80 %,
    ab dem 6. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn                                        90 %,
    ab dem 3. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen         100 % des Reisepreises.

Bei eigener Anreise, Bahn oder Busreise:

  • bei Stornierung bis 30. Tage vor Reisebeginn                                 40 %,
    ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn                                  50 %,
    ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn                                  70 %,
    ab dem 14. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn                                    90 %,
    ab dem 3. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen       100 % des Reisepreises.

Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss. Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.